Schulfremdenprüfung Abnahme

    Schulfremdenprüfung Abnahme

    Schulabschlüsse können durch eine Nichtschülerprüfung erworben werden.

    Beschreibung

    Prinzipiell können in Deutschland der Erwerb eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben werden.

    Dazu zählen der u.a. die Berufsbildungsreife, die erweiterte Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss), die Fachoberschulreife (Mittlere Reife), die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die Fachhochschulreife, der schulische Teil der Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife, das Latinum sowie das Graecum und berufliche Abschlüsse.

    Die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter, zum Beispiel einer Fernschule im zweiten Bildungsweg.

    Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das zuständige staatliche Schulamt. Für die Abnahme der Prüfungen zum Erreichen von Schulabschlüssen werden meist bestehende Schulen beauftragt.

    In Brandenburg ist das Ablegen einer Nichtschülerprüfung auch dann erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler eine genehmigte aber nicht anerkannte Ersatzschule besuchen.

    zuständige Stelle

    Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Neumann-Str. 3

    15236 Frankfurt (Oder)

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0335 5210-411

    Telefon Festnetz: 0335 5210-400

    E-Mail: poststelle.ff@schulaemter.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Schulamt Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Blechenstr. 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Schulpsychologische Beratung nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0355 4866- 220

    Kontakt

    Fax: 0331 27548-3773

    Telefon Festnetz: 0355 4866-0

    E-Mail: poststelle.cb@schulaemter.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für allgemeinbildende Schulabschlüsse:

    1. eine Übersicht über die bisherige Schullaufbahn einschließlich einer beglaubigten Abschrift des letzten Schulzeugnisses,
    2. eine Erklärung darüber, ob bereits früher eine Prüfung zum Erreichen dieses Abschlusses abgelegt wurde,
    3. eine Erklärung über die Wahl der Prüfungsfächer,
    4. eine Darstellung über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Prüfung und gegebenenfalls die Themen für einzelne Prüfungsfächer sowie
    5. ein Nachweis über den Ort der Wohnung durch ein gültiges Personaldokument oder eine aktuelle Meldebescheinigung oder eine Bescheinigung von genehmigten Ersatzschulen, Waldorfschulen, Ergänzungsschulen, anerkannten Fernlehrinstituten oder bei Latinum- und Graecumprüfungen Hochschulen mit Sitz im Land.

    Für berufliche Abschlüsse:

    1. Antragsformular oder formloser Antrag mit der Erklärung über den angestrebten Abschluss,
    2. Nachweis des Hauptwohnsitzes im Land Brandenburg und der Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausweiskopie oder Meldebescheinigung),
    3. Übersicht über die Schullaufbahn und die berufliche Laufbahn-beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Berufsabschlusses,
    4. beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss (mindestens Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss),
    5. formlose Darstellung über Art und Umfang der Vorbereitung,
    6. Nachweis (Original oder beglaubigte Kopie) über die praktische Tätigkeit.

    Formulare

    Die staatlichen Schulämter stellen die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    gemäß gültiger Rechtsgrundlagen der Bildungsgänge

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung werden die Zulassungsvoraussetzungen durch das jeweils zuständige staatliche Schulamt geprüft. Sind diese erfüllt, erfolgt nach Zahlung der Gebühr die Prüfungszulassung.

    Fristen

    Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. November, für die Fachschulen Sozialwesen bis zum 1. Oktober des Schuljahres, in dem die Prüfung erfolgen soll.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel werden die Anträge bis Dezember durch die zuständigen staatlichen Schulämter geprüft.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 33 und 34 am 09.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de