Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.

    Beschreibung

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

    Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

    Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

    Hinweis:
    Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit u. Ordnung / Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 4

    03172 Guben

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 51  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug befindet sich im Servicecenter. 

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03561 68714000

    Telefon Festnetz: 03561 68710

    E-Mail: info@guben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Paypal, Visa Karte, giropay

    Bankverbindung

    Stadt Guben

    Empfänger: Stadt Guben

    IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69

    BIC: WELADED1CBN

    Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße

    Stichwörter

    Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Umwelt, Umweltschutz

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 4

    03172 Guben

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    • Parkplatz:
      Anzahl: 51  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug befindet sich im Servicecenter. 

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    Fax: 03561 68714000

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    Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße

    Stichwörter

    Bürgerservice, Burkundung, Pass, Personalausweis, Einwohnermedeamt, Elternbeiträge, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Pass, Passbehörde, Servicebüro

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Stichwörter

    Aufgrabeschein, Aufbruch kommunaler Flächen, Schachterlaubnis, Erdbauarbeiten, Tiefbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de