Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.
Hinweise für Brandenburg: Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.
Beschreibung
Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.
Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.
Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.
Hinweise für Brandenburg: Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.
Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.
Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit u. Ordnung / Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug befindet sich im Servicecenter.
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Visa Karte, giropay, Paypal, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Stadt Guben
Empfänger: Stadt Guben
IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69
BIC: WELADED1CBN
Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße
Stichwörter
Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Umwelt, Umweltschutz
Service-Center
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug befindet sich im Servicecenter.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten) Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 14:00 Uhr Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
Bankverbindung
Stadt Guben
Empfänger: Stadt Guben
IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69
BIC: WELADED1CBN
Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße
Stichwörter
Bürgerservice, Burkundung, Pass, Personalausweis, Einwohnermedeamt, Elternbeiträge, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Pass, Passbehörde, Servicebüro
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Tiefbau, Erdbauarbeiten, Schachterlaubnis, Aufbruch kommunaler Flächen, Aufgrabeschein