Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.
Beschreibung
Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.
Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.
Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Meyenburg - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doreen König
Bankverbindung
Amt Meyenburg
Empfänger: Amt Meyenburg
IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Aufgrabeschein, Aufbruch kommunaler Flächen, Schachterlaubnis, Erdbauarbeiten, Tiefbau