Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.

    Beschreibung

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

    Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

    Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

    Hinweis:
    Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Küstriner Straße 67

    15306 Seelow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Werner-Stötzer-Platz
      Anzahl: 34  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen (nur Terminvereinbarung) Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen (nur Terminvereinbarung) Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen (nur Terminvereinbarung) Samstag und Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03346 8020-200

    Telefon Festnetz: 03346 8020-137

    Telefon Festnetz: 03346 8020-176

    E-Mail: ordnungsamt@seelow.de

    Kontaktperson

    • Frau Bittelmann (Allgemeine Sicherheit und Ordnung)
      Postfachadresse

      Küstriner Straße 67

      Postfach 40

      15306 Seelow

      Telefon Festnetz: 802-137

    • Herr Isler (Politeur/ Fundbüro)
      Postfachadresse

      Küstriner Straße 67

      Postfach 40

      15306 Seelow

      Telefon Festnetz: 802-176

    Internet

    Stichwörter

    Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Sicherheit

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grünanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Küstriner Straße 61

    15306 Seelow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Werner-Stötzer-Platz
      Anzahl: 34  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen (nur Terminvereinbarung) Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen (nur Terminvereinbarung) Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen (nur Terminvereinbarung) Samstag und Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03346 8020-153

    Fax: 03346 8020-200

    E-Mail: info@seelow.de

    Kontaktperson

    • Frau Mühlbach (Bauverwaltung)
      Postfachadresse

      Küstriner Straße 61

      Postfach 40

      15306 Seelow

      Telefon Festnetz: 802-153

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Stichwörter

    Aufgrabeschein, Aufbruch kommunaler Flächen, Schachterlaubnis, Erdbauarbeiten, Tiefbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de