Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.
Beschreibung
Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.
Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.
Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.
Hinweise für Bernau bei Berlin: Plakatierung - Antrag auf Gewährung zur Plakatierung
Mit dem beiliegenden Formular möchten wir Ihnen die Antragstellung auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung in der Stadt Bernau bei Berlin erleichtern. Dieses Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post, per Fax (03338 365-105) oder per E-Mail (ordnungsamt-273@bernau-bei-berlin.de) an die Stadtverwaltung senden. Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gern unter der Rufnummer 03338 365 273.
Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen, d.h. spätestens 14 Tage vor der geplanten Plakatierung. Hierdurch kann gewährleistet werden, Ihnen Hinweise auf weitere erforderliche Antragstellungen zu geben und gegebenenfalls eine Abstimmung mit anderen Ämtern und Gemeinden zu ermöglichen.
Wir möchten Sie zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass bei Straßen, die sich nicht in der Straßenbaulastträgerschaft der Stadt Bernau bei Berlin befinden, Sie einen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger stellen müssen.
Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen werden durch die Sondernutzungserlaubnis nicht ersetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bernau bei Berlin - Ordnungsamt (Parkraumüberwachung, Straßenverkehr, Bußgeldstelle)
Adresse
Postanschrift
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Kontakt
Telefon Festnetz: 03338 365251
Fax: 03338 365105
Internet
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung (Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin)
Mit dem beiliegenden Formular können Sie bei der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 3 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin erstellen.
Dieses Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax (03338 365-105) an die Stadtverwaltung senden. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Bernau bei Berlin vorerst keinen elektronischen Rechtsverkehr eröffnet hat und somit elektronisch zugeleitete Anträge nicht bearbeitet werden.
Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gern unter der Rufnummer 03338 365-273.
Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen, d. h. spätestens 14 Tage vor der geplanten Sondernutzung. Hierdurch kann gewährleistet werden, Ihnen Hinweise auf weitere erforderliche Antragstellungen zu geben bzw. ggf. eine Abstimmung mit anderen Ämtern und Gemeinden zu ermöglichen. Wir möchten Sie zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass u. U. neben dem Antrag auf Sondernutzung bei der Stadt Bernau bei Berlin Genehmigungen von dem Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde (Am Markt 1 in 16225 Eberswalde) erforderlich werden können. Denken Sie daher auch daran, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Antrag auf Genehmigung zur Plakatierung
Mit dem beiliegenden Formular möchten wir Ihnen die Antragstellung auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung in der Stadt Bernau bei Berlin erleichtern.
Dieses Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post, per Fax (03338 365-105) oder per E-Mail (ordnungsamt-273@bernau-bei-berlin.de) an die Stadtverwaltung senden. Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gern unter der Rufnummer 03338 365 273.
Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen, d.h. spätestens 14 Tage vor der geplanten Plakatierung. Hierdurch kann gewährleistet werden, Ihnen Hinweise auf weitere erforderliche Antragstellungen zu geben und gegebenenfalls eine Abstimmung mit anderen Ämtern und Gemeinden zu ermöglichen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Aufgrabeschein, Schachterlaubnis, Tiefbau, Aufbruch kommunaler Flächen, Erdbauarbeiten