Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwedt/Oder - Tief- und Landschaftsbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12

    16303 Schwedt/Oder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5

    16303 Schwedt/Oder

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3332 446-215

    Fax: +49 3332 446-243

    E-Mail: tiefbauamt.stadt@schwedt.de

    Kontaktperson

    • Herr Jörg Schaffernicht (Abteilungsleiter)

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-325

    • Herr Pawel Chlebansky

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-173

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de