Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 1

    03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Auto Ladestation
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Außenparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Forst (Lausitz)
      Linie:
      • Regionalbahn: RB65
    • Haltestelle: Kreishaus
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie 855

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03562 986-17001

    Fax: 03562 986-17088

    E-Mail: umweltamt@lkspn.de

    Internet

    Stichwörter

    Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English