Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Amt Meyenburg - Tiefbau, Straßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Freyensteiner Straße 42

    16945 Meyenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 033968 82540

    Telefon Festnetz: 033968 82515

    E-Mail: tiefbau@amtmeyenburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Amt Meyenburg

    Empfänger: Amt Meyenburg

    IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English