Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Joachim-Gottschalk-Straße 36

    03201 Calau/Kalawa

    Außenstelle Kreishaus Calau

    Postfachadresse

    Dubinaweg 1

    Postfach 100064

    01945 Senftenberg/Zły Komorow

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Weitere Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3541 8703401

    Fax: +49 3541 8703410

    E-Mail: umweltamt@osl-online.de

    Stichwörter

    Abfallwirtschaftsbehörde, Bodenschutzbehörde, Naturschutz, Umwelt, Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English