Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Ansprechpartner

    SB Straßen- und Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Perwenitzer Weg 2

    16727 Oberkrämer

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 45  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eichstädt, Kirche
      Linien:
      • Bus: 812
      • Bus: 814

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03304 3932-33(Frau Albrecht)

    Telefon Festnetz: 03304 3932-22(Frau Kruse)

    Fax: 03304 3932-39

    Telefon Festnetz: 03304 3932-44(Frau Mücke)

    E-Mail: carolin.kruse@oberkraemer.de

    E-Mail: anja.albrecht@oberkraemer.de

    E-Mail: franziska.muecke@oberkraemer.de

    Internet

    Formulare

    Schmutzwasser-Entwässerungsantrag für die Ortsteile Bärenklau, Eichstädt und Marwitz

    Entsprechend der §§ 8 und 9 Schmutzwasserbeseitigungssatzung


    Hinweis Die aktuell geltenden Satzungen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Gemeide Oberkrämer:
    Schmutzwasser-Entwässerungsantrag für die Ortsteile Neu-Vehlefanz, Schwante und Vehlefanz

    Sicherung der schmutzwassermäßigen Erschließung


    Hinweis Die aktuell geltenden Satzungen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Gemeide Oberkrämer:
    Niederschlagswasser-Entwässerungsantrag

    Entsprechend der §§ 7 Abs. 1 und 8 der Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser im
    Gemeindegebiet der Gemeinde Oberkrämer vom 24.09.2009 (Niederschlagswasserbeseitigungssatzung)


    Hinweis Die aktuell geltenden Satzungen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Gemeide Oberkrämer:
    Schmutzwasser-Entwässerungsantrag für den Ortsteil Bötzow

    Antrag auf Herstellung eines Entwässerungsanschlusses und Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung


    Hinweis Die aktuell geltenden Satzungen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Gemeide Oberkrämer:

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English