Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Schmutzwasser - Glienicke/Nordbahn
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 13 bis 16 Uhr Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033056 69-266
Telefon Festnetz: 033056 69-104
Telefon Festnetz: 033056 69-173
E-Mail: ebs@glienicke.eu
Internet
Weitere Informationen
Hinweise für Glienicke/Nordbahn: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg