Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Schmutzwasser - Glienicke/Nordbahn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 20

    16548 Glienicke/Nordbahn

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 13 bis 16 Uhr Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033056 69-266

    Telefon Festnetz: 033056 69-104

    Telefon Festnetz: 033056 69-173

    E-Mail: ebs@glienicke.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Hinweise für Glienicke/Nordbahn: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de