Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)

    • Die ordnungsgemäße Ableitung von Schmutzwasser aus Küchen, Baderäumen, Waschküchen usw. ist im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich.
    • Wenn dafür aber kein öffentlicher Schmutzwasserkanal vorhanden ist, bleibt in den meisten Fällen nur die Errichtung einer abflusslosen Sammelgrube.
    • Eine solche abflusslose Sammelgrube ist im Zusammenhang mit der Realisierung eines Neubauvorhabens oder als Einzelvorhaben grundsätzlich baugenehmigungspflichtig.
    • Ein entsprechender Antrag ist zu stellen.
    • Bei der Unteren Wasserbehörde erhalten Sie darüber hinaus Auskünfte und Informationen für die Auswahl und den Bau Ihrer abflusslosen Sammelgrube unter dem Aspekt des Gewässerschutzes.
    • Die Untere Wasserbehörde prüft Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Kleinkläranlagen auf die Einhaltung dieser Schutzziele und erteilt die entsprechenden Erlaubnisse.

    Die dezentrale Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen richtet sich an den Schutzzielen für die Einleitgewässer aus. Diese Schutzziele ergeben sich in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Sowohl für Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser ist ein guter Zustand zu erhalten bzw. zu erreichen. Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung, auch die mit Kleinkläranlagen, ist somit Teil des Gewässerschutzes und dient dem Schutz des Allgemeinwohls.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Diese untere Landesbehörde ist zuständig für die Überwachung und den Schutz der Gewässer vor Beeinträchtigungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG).

    Adresse

    Hausanschrift

    Helene-Lange-Straße 6/7

    14469 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)

    • siehe Merkblätter

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)

    Wasserhaushaltsgesetz - WHG  

    Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG  

    Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen, Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 28.03.2003

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)

    • mündliche Auskünfte ca. 5 min, Erlaubnisse bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de