Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)
- Die ordnungsgemäße Ableitung von Schmutzwasser aus Küchen, Baderäumen, Waschküchen usw. ist im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich.
- Wenn dafür aber kein öffentlicher Schmutzwasserkanal vorhanden ist, bleibt in den meisten Fällen nur die Errichtung einer abflusslosen Sammelgrube.
- Eine solche abflusslose Sammelgrube ist im Zusammenhang mit der Realisierung eines Neubauvorhabens oder als Einzelvorhaben grundsätzlich baugenehmigungspflichtig.
- Ein entsprechender Antrag ist zu stellen.
- Bei der Unteren Wasserbehörde erhalten Sie darüber hinaus Auskünfte und Informationen für die Auswahl und den Bau Ihrer abflusslosen Sammelgrube unter dem Aspekt des Gewässerschutzes.
- Die Untere Wasserbehörde prüft Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Kleinkläranlagen auf die Einhaltung dieser Schutzziele und erteilt die entsprechenden Erlaubnisse.
Die dezentrale Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen richtet sich an den Schutzzielen für die Einleitgewässer aus. Diese Schutzziele ergeben sich in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Sowohl für Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser ist ein guter Zustand zu erhalten bzw. zu erreichen. Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung, auch die mit Kleinkläranlagen, ist somit Teil des Gewässerschutzes und dient dem Schutz des Allgemeinwohls.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Diese untere Landesbehörde ist zuständig für die Überwachung und den Schutz der Gewässer vor Beeinträchtigungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG).
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0331 289841810
Kontaktperson
Frau Redlin
Internet
Formulare
Kleinkläranlage (Ableitung vorgereinigtes Abwasser in Oberflächengewässer) - Merkblatt
Wegweiser Kleinkläranlagen und Sammelgruben
Kleinkläranlage (Versickerung Abwassers in Untergrund) - Merkblatt
Abwasserentsorgung in Potsdam
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)
- siehe Merkblätter
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)
Wasserhaushaltsgesetz - WHG
Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen, Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 28.03.2003
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)
- mündliche Auskünfte ca. 5 min, Erlaubnisse bis zu 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Potsdam: Abwasserbeseitigung (IES:Potsdam)
Berechnung nach:
Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m.
Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg