Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Informationen zum Anschluß Ihres Hauses an das öffentliche Abwassernetz
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Ansprechpartner
Für Cottbus/Chóśebuz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Anzeige Indirekteinleitung Amalganabscheider/mineralölhaltiges Abwasser
- Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585); Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl.I/12, Nr.20);
- Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung) vom 26. August 2009 (GVBl.II/09, Nr.29, S.598), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl.I/11, Nr.33)
Fristen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Anzeige Indirekteinleitung Amalganabscheider/mineralölhaltiges Abwasser
- Mindestens einen Monat vor Beginn der Einleitung oder Einbringung ist die Anzeige einzureichen.
Kosten
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Anzeige Indirekteinleitung Amalganabscheider/mineralölhaltiges Abwasser
- Gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg