Kampfmittel Beseitigung
Kampfmittel bzw. Fundmunition bitte nicht berühren. Es besteht Lebensgefahr. Melden Sie den Fund sofort der Polizei (Notruf 110) oder der örtlichen Ordnungsbehörde und folgen Sie den Anweisungen.
Beschreibung
Wenn Sie Kampfmittel gefunden haben, so verständigen Sie sofort die Polizei unter Notruf 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde. Dies ist unabhängig davon, ob Sie diese in Ihrem eigenen Grundstück oder an anderen Orten, wie beispielsweise in Wäldern, finden. Oft sind Kampfmittel als solche gar nicht mehr zu erkennen. Sie können verrostet oder mit Erde verkrustet sein.
Achtung!
- Fundmunition nicht berühren!
- Schon die geringste Lageveränderung, ein Stoß oder Druck kann eine lebensgefährliche Explosion auslösen.
Sollten Sie die Anzeige unterlassen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sollten Sie Kampfmittel finden oder Gegenstände, bei denen Sie den Verdacht haben, dass es sich um Kampfmittel handeln könnte, dann halten Sie sich bitte an folgende Sicherheitshinweise:
- Berühren Sie die Kampfmittel/Gegenstände nicht und lassen Sie diese am Fundort liegen.
- Markieren und sichern Sie die Fundstelle sichtbar.
- Warnen Sie andere und weisen Sie auf die Gefahren hin.
- Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde. Vermeiden Sie Erschütterungen.
- Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben, dann legen Sie diese vorsichtig ab, nicht werfen.
- Den Anweisungen der zuständigen Stelle ist unbedingt Folge zu leisten.
zuständige Stelle
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Ansprechpartner
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 033702 2140
Fax: 033702 214200
E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de
Internet
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Funde sofort anzeigen (Notruf 110)/örtliche Ordnungsbehörde und den Anweisungen folgen.
- Fundstelle Sichern.
- Andere warnen.
Fristen
Der Fund ist unverzüglich zu melden.
Bearbeitungsdauer
sofort
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 46 am 19.05.2020
Stichwörter
KMBD, Bombe, KMRD, Munitionsbergungsdienst, Bombenfund melden, MBD, Kampfmittelräumdienst, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Bombenbeseitigung