Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erlaubnis

    Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen

    Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Als Finanzanlagenvermittler vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Sofern Sie Ihr Honorar vom Kunden erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.

    Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:

    • Anteile oder Aktien an inländischen offenen            
    • Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen
      oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die
      nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
    • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Vermögensanlagen

    Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.

    Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
    Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Die zuständige Behörde richtet sich nach Ihrem Bundesland. Eine Übersicht finden Sie in den weiterführenden Hinweisen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebehörden oder Landkreise / kreisfreie Städte

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde, diese leitet die notwendigen Daten an die Registrierungsbehörde (IHK) weiter.

    Zur Registrierung von Arbeitnehmern wenden Sie sich direkt an die IHK.

    Ansprechpartner

    Landkreis Teltow-Fläming

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Nuthefließ 2

    14943 Luckenwalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03371 608-0

    Fax: 03371 608-9000

    E-Mail: info@teltow-flaeming.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe/Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterstraße 16 d

    14943 Luckenwalde

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:   
      • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregisters
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:  
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrens-eröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) 

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
    • Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-   Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut) 
    • Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise) 
    • Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet 
    • Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs 

    Hinweise für Luckenwalde: Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen

    Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:

    • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde,

    Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: 

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts

    Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung [KN1] 

    Formulare

    • Formulare:
      Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler
    • Ggf. Onlineverfahren möglich
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten 5 Jahren nicht wegen Betrug oder anderer Verbrechen verurteilt
    • geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
    • Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
    • Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtsverfahren, in einigen Bundesländern erst nach Widerspruch möglich

    Verfahrensablauf

    Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der jeweils zuständigen Stelle.

    • Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post

    Wenn Sie den Eintrag in das Vermittlerregister nicht bereits mit der Erlaubnis zusammen beantragt haben, müssen Sie sich noch in das Vermittlerregister eintragen lassen, bevor Sie tätig werden.

    Fristen

    - keine

    Bearbeitungsdauer

    Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung binnen mehrerer Wochen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen .

    Ergänzung Land Brandenburg:

    612,00 €

    Hinweise für Luckenwalde: Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen

    Gebühr im Land Brandenburg:

    Gemäß Ziffer 2.2.6.6 der Anlage zur Verordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie beträgt die Gebühr:

    612,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie eine Übersicht über die Zuständigkeiten für Finanzanlagenvermittler und -berater des deutschen Industrie- und Handelskammertages: Übersicht Finanzanlagenvermittler und -berater

    §4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf: §4 Finanzanlagenvermittlerverordnung

    Detailliertere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen für Finanzanlagenvermittler finden Sie hier:

    Merkblatt zur Bereichsausnahme für die Vermittlung von Investmentvermögen und Vermögensanlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2023

    Stichwörter

    Offenes Investmentvermögen, Finanzanlagenvermittlung, Anlageberatung, Investment, KWG-Erlaubnis, Finanzvertrieb, Vermögensanlage, Nachrangdarlehen, geschlossene Fonds, Anlageberater, Partiarische Darlehen, Finanzanlagenvermittlererlaubnis, Genossenschaftsanteile, Produktkategorien, Kreditwesen, Finanzanlagenberatung, Vermittler von Finanzanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English