Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf Anmeldung
Jugendliche in Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung werden vom Träger der Maßnahme am Oberstufenzentrum angemeldet.
Beschreibung
Die Tätigkeiten und Inhalte der Einstiegsqualifizierung sind stets Bestandteile staatlich anerkannter Ausbildungsberufe. Dadurch ist bei gegenseitigem Interesse der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung jederzeit möglich.
Gemäß § 40 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes ruht die Berufsschulpflicht während der Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung. Sollten jedoch Teilnehmer und Betrieb am Schulbesuch interessiert sein, insbesondere wenn eine Anrechnung der Zeit der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildung erfolgen soll, so haben sie die Möglichkeit, in individueller Absprache mit der zuständigen Schule die Teilnahme als Gasthörer zu beantragen.
zuständige Stelle
Schule
Zuständigkeit
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 34
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anmeldung im zuständigen Oberstufenzentrum
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 34 am 26.05.2020