Berufsschule Aufnahme
Anmeldung des Auszubildenden zum Berufsschulunterricht durch den Ausbildungsbetrieb.
Hinweise für Brandenburg: Aufnahme in eine berufsbildende Schule Informationserteilung
Anmeldung des Auszubildenden zum Berufsschulunterricht durch den Ausbildungsbetrieb.
Beschreibung
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei dem für den Ausbildungsberuf zuständigen Oberstufenzentrum an. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Brandenburg erteilt.
Hinweise für Brandenburg: Aufnahme in eine berufsbildende Schule Informationserteilung
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei dem für den Ausbildungsberuf zuständigen Oberstufenzentrum an. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Brandenburg erteilt.
zuständige Stelle
Oberstufenzentrum
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Oberstufenzentrum
Ansprechpartner
Für Kreis Teltow-Fläming (Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Ausbildungsvertrag
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Ausbildungsvertrag
Formulare
Die zuständige Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
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Die zuständige Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
Voraussetzungen
Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Hinweise für Brandenburg: Aufnahme in eine berufsbildende Schule Informationserteilung
Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
- § 6 Verordnung über die Bildungsgänge der Berufsschule (Berufsschulverordnung - BSV)
Hinweise für Brandenburg: Aufnahme in eine berufsbildende Schule Informationserteilung
Verfahrensablauf
Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden im OSZ an.
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Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden im OSZ an.
Fristen
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages in der Regel bis zum Schuljahresbeginn.
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Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages in der Regel bis zum Schuljahresbeginn.
Weitere Informationen
Hinweise für Brandenburg: Aufnahme in eine berufsbildende Schule Informationserteilung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Referat 34 am 26.05.2020
Hinweise für Brandenburg: Aufnahme in eine berufsbildende Schule Informationserteilung
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Referat 34 am 26.05.2020