Wasseruntersuchung Durchführung

    Wasseruntersuchung Durchführung

    Bei Auffälligkeiten in Ihrem Trinkwasser können Sie sich an das örtliche Wasserversorgungsunternehmen und gegebenenfalls an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

    Beschreibung

    Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an Sie als Verbraucher geliefert wird. Die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Zur Sicherstellung dieser Qualität sind verpflichtende Untersuchungen des Trinkwassers durch den Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage vorgegeben. Zusätzlich überwacht das Gesundheitsamt die Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

    Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.

    Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Trinkwasser-Installation verunreinigt werden. Für die Qualität der Trinkwasser-Installation und damit auch für deren Instandsetzung ist der jeweilige Hausbesitzer, Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig (Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung).

    zuständige Stelle

    jeweiliges Wasserversorgungsunternehmen

    jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Gesundheitsamt - Infektionsschutz

    Aktuelles

    Hygiene und Gesundheitlicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Aufgaben

    • Infektionsschutz
    • Tuberkuloseberatung
    • AIDS-Beratung
    • Hygieneüberwachung
    • Gesundheitlicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Grochwitzer Straße 20

    04916 Herzberg (Elster)

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine können individuell vereinbart werden.

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 11.07.2023 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • von Ihnen als Verbraucher: keine
    • erforderlich von den Wasserversorgungsunternehmen für die Verbraucher: mindestens jährlich geeignetes Informationsmaterial über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers

    Formulare

    Es reicht eine formlose Beschreibung der von Ihnen festgestellten Auffälligkeit in Bezug zur Trinkwasserqualität.

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein (vorzugsweise aber per E-Mail)

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Verdacht auf Verunreinigungen im Trinkwasser.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Auffälligkeiten im Trinkwasser melden Sie in der Regel Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (auch möglich: Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung (Trinkwasser-Installation) oder örtlich zuständiges Gesundheitsamt):

    • Ihren Hinweis oder Verdacht auf eine Beeinträchtigung des Trinkwassers können Sie per E-Mail, Fax oder telefonisch weiterleiten (per E-Mail bevorzugt).
    • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
    • Sie erhalten von der verantwortlichen Stelle eine Antwort.
    • Wenn Sie selbst eine Untersuchung veranlassen, ist die Kostenfrage mit der Untersuchungsstelle noch zu klären.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom jeweiligen Fall: im Durchschnitt 14 Tage  

    Kosten

    keine (das Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet, die Kosten für Trinkwasseruntersuchungen zu übernehmen)  

    Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 22.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 17.10.2023 (von: Scheibeler, Florentine)

    Stichwörter

    Badegewässeruntersuchung, Trinkwasseruntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)