Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren

    Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren

    Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Korrektheit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen und gegebenenfalls ihre Korrektur beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Eintragungen zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sind, dann haben Sie das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Anhaltspunkte sind gegeben, wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder wenn Angaben zu Ihrer Person auf der Wahlbenachrichtigung unkorrekt sind.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Fachdienst Gesamtverwaltung, Wahlen und Kommunales

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 1

    16259 Bad Freienwalde (Oder)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Zugang / Fahrstuhl ist über die Zufahrt in der Amtsstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Amtsblatt, Briefwahl, Internetauftritt, Senioren, Sitzungsdienst, Wahlen, Wahlunterlagen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personaldokument, ggf. Wahlbenachrichtigung

    Voraussetzungen

    Die Wahlberechtigung muss gegeben sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Absatz 3 BbgKWahlG, § 19 BbgKWahlV

    Verfahrensablauf

    Persönliche Vorstellung in der Wahlbehörde.

    Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahlberechtigte Personen nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    Fristen

    An den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Wahlbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend

    Weitere Informationen

    Öffentliche Bekanntmachung der örtlichen Wahlbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de