Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren
Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Korrektheit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen und gegebenenfalls ihre Korrektur beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Eintragungen zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sind, dann haben Sie das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Anhaltspunkte sind gegeben, wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder wenn Angaben zu Ihrer Person auf der Wahlbenachrichtigung unkorrekt sind.
zuständige Stelle
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
Ansprechpartner
Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Pass- und Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Stichwörter
Beurkundung, Bürgeramt, Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
Personaldokument, ggf. Wahlbenachrichtigung
Voraussetzungen
Die Wahlberechtigung muss gegeben sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Absatz 3 BbgKWahlG, § 19 BbgKWahlV
Verfahrensablauf
Persönliche Vorstellung in der Wahlbehörde.
Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahlberechtigte Personen nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Fristen
An den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Wahlbehörde.
Bearbeitungsdauer
umgehend
Weitere Informationen
Öffentliche Bekanntmachung der örtlichen Wahlbehörde
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020