• Pinnow (Landkreis Uckermark, Brandenburg)
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

Beschreibung

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

zuständige Stelle

kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde

Ansprechpartner

Stadt Schwedt/Oder - Meldebehörde

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5

16303 Schwedt/Oder

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin) Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3332 446-853

E-Mail: meldewesen.stadt@schwedt.de

Version

Technisch erstellt am 10.12.2018

Technisch geändert am 10.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

Formulare

formlos

Voraussetzungen

Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

Rechtsgrundlage(n)

§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

Verfahrensablauf

Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

Fristen

Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

Weitere Informationen

Öffentliche Bekanntmachung des örtlichen Wahlleiters

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

Version

Technisch erstellt am 14.05.2020

Technisch geändert am 04.04.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020