Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung
Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.
Beschreibung
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.
zuständige Stelle
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
Ansprechpartner
Stadt Schwedt/Oder - Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin) Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3332 446-853
E-Mail: meldewesen.stadt@schwedt.de
erforderliche Unterlagen
Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes
Formulare
formlos
Voraussetzungen
Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV
Verfahrensablauf
Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.
Fristen
Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.
Weitere Informationen
Öffentliche Bekanntmachung des örtlichen Wahlleiters
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020