Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

    Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Plantagenplatz 9

    14542 Werder (Havel)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 17  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Werder (Havel) - Post
      Linien:
      • Bus: Linie E30
      • Bus: Linie 635
      • Bus: Linie 633
      • Bus: Linie 631
      • Bus: Linie 630
      • Bus: Linie 607
      • Bus: Linie 641
      • Bus: Linie 634

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Eisenbahnstraße 13/14

    14542 Werder (Havel)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03327 783150

    Fax: 03327 783159

    E-Mail: buergerservice@werder-havel.de

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldewesen, Passbehörde, Personalausweisbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

    Formulare

    formlos

    Voraussetzungen

    Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

    Verfahrensablauf

    Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

    Fristen

    Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

    Weitere Informationen

    Öffentliche Bekanntmachung des örtlichen Wahlleiters

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English