Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

    Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Innere Verwaltung & Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Beeskower Chaussee 70

    15848 Tauche

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Montag und Freitag: Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033675 609-26

    Fax: 033675 609-39

    E-Mail: innere-verwaltung@gemeinde-tauche.de

    E-Mail: wahlen@gemeinde-tauche.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2022 (von: Schulze, Cathlin)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Schulze, Cathlin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

    Formulare

    formlos

    Voraussetzungen

    Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

    Verfahrensablauf

    Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

    Fristen

    Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

    Weitere Informationen

    Öffentliche Bekanntmachung des örtlichen Wahlleiters

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.04.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)