Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung
Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.
Beschreibung
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.
zuständige Stelle
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Grünheide (Mark) - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Bike E-Ladesäule
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: PKW E-Ladesäule
Anzahl: 1 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Buslinie
Linie:- Bus: Linie 429
- Haltestelle: Buslinie
Linie:- Bus: Linie 419
- Haltestelle: Buslinie
Linie:- Bus: Linie 436
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Die Zugangstür kann mittels Taster rechts der Tür geöffnet werden.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Junge (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 3362 5088-600
Telefon Festnetz: +49 3362 5088-320
Internet
erforderliche Unterlagen
Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes
Formulare
formlos
Voraussetzungen
Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV
Verfahrensablauf
Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.
Fristen
Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.
Weitere Informationen
Öffentliche Bekanntmachung des örtlichen Wahlleiters
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020