• Pinnow (Landkreis Uckermark, Brandenburg)
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden von der Gemeinde nicht von Amts wegen in das amtliche Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Beschreibung

Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amts wegen eingetragen werden. Haben Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung durch Zuzug in das Wahlgebiet erworben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Erfolgt jedoch nur ein Umzug innerhalb der Gemeinde, dann verbleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirkes.

zuständige Stelle

kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde

Ansprechpartner

Stadt Schwedt/Oder - Meldebehörde

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5

16303 Schwedt/Oder

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin) Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3332 446-853

E-Mail: meldewesen.stadt@schwedt.de

Version

Technisch erstellt am 10.12.2018

Technisch geändert am 10.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Voraussetzungen

Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

  • noch keinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben,
  • Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus dem Wahlgebiet weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und wieder ins Wahlgebiet zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 23 und 24 BbgKWahlG, §§ 13 bis 15 BbgKWahlV

Verfahrensablauf

Sie werden bei Zuzug automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Über die Eintragung werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Fristen

Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.

Bearbeitungsdauer

umgehend

Weitere Informationen

  • Bei der Einwohnermeldebehörde bei der Anmeldung des Wohnsitzes
  • Örtliche Bekanntmachung des örtlichen Wahlleiters

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

Version

Technisch erstellt am 14.05.2020

Technisch geändert am 04.04.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020