Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

    Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

    Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden von der Gemeinde nicht von Amts wegen in das amtliche Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amts wegen eingetragen werden. Haben Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung durch Zuzug in das Wahlgebiet erworben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

    Erfolgt jedoch nur ein Umzug innerhalb der Gemeinde, dann verbleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirkes.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Pass- und Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03531 7820

    Fax: 03531 702227

    E-Mail: info@amt-kleine-elster.de

    Internet

    Stichwörter

    Beurkundung, Bürgeramt, Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

    • noch keinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben,
    • Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus dem Wahlgebiet weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und wieder ins Wahlgebiet zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 23 und 24 BbgKWahlG, §§ 13 bis 15 BbgKWahlV

    Verfahrensablauf

    Sie werden bei Zuzug automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Über die Eintragung werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung informiert.

    Fristen

    Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend

    Weitere Informationen

    • Bei der Einwohnermeldebehörde bei der Anmeldung des Wohnsitzes
    • Örtliche Bekanntmachung des örtlichen Wahlleiters

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English