Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren

    Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Korrektheit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen und gegebenenfalls ihre Korrektur beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Eintragungen zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sind, dann haben Sie das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Anhaltspunkte sind gegeben, wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder wenn Angaben zu Ihrer Person auf der Wahlbenachrichtigung unkorrekt sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 10-12

    03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

    Behindertenparkplatz: Lindenplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: E-Auto Ladestation
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Lindenplatz
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 – 13:00 Uhr Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr Samstag 09:00 – 12:00 Uhr geschlossen Bitte Beachten Sie: Samstags ist das Bürgeramt 14-tägig immer in den geraden Wochen geöffnet!

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Personalausweisbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2023 (von: Glode, Sandro)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Glode, Sandro)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Personaldokument, ggf. Wahlbenachrichtigung

    Voraussetzungen

    Die Wahlberechtigung muss gegeben sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Absatz 3 BbgKWahlG, § 19 BbgKWahlV

    Verfahrensablauf

    Persönliche Vorstellung in der Wahlbehörde.

    Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahlberechtigte Personen nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    Fristen

    An den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten

    Bearbeitungsdauer

    umgehend

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.04.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)