Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren
Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Korrektheit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen und gegebenenfalls ihre Korrektur beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Eintragungen zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sind, dann haben Sie das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Anhaltspunkte sind gegeben, wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder wenn Angaben zu Ihrer Person auf der Wahlbenachrichtigung unkorrekt sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
Ansprechpartner
Stadt Nauen - Büro der Stadtverordnetenversammlung/ Wahlleitung
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Rathaus ist über den Fahrstuhl am Nebeneingang in der Schützenstraße möglich.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Fahrstuhl ist über den Nebeneingang in der Schützenstraße erreichbar und ermöglicht einen barrierefreien Zugang zum 1. Obergeschoss des Rathauses (Gebäude: Rathausplatz 1).
Lieferanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Fahrstuhl ist über den Nebeneingang in der Schützenstraße erreichbar und ermöglicht einen barrierefreien Zugang zum 1. Obergeschoss des Rathauses (Gebäude: Rathausplatz 1).
Postanschrift
Postfach 1129
14631 Nauen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag     nach Terminvereinbarung Dienstag     13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag     9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag     nach Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Amtsblatt, Büro der STVV, Wahlbehörde, Wahlleiter, Wahlleiterin
erforderliche Unterlagen
Personaldokument, ggf. Wahlbenachrichtigung
Voraussetzungen
Die Wahlberechtigung muss gegeben sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Absatz 3 BbgKWahlG, § 19 BbgKWahlV
Verfahrensablauf
Persönliche Vorstellung in der Wahlbehörde.
Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahlberechtigte Personen nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Fristen
An den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten
Bearbeitungsdauer
umgehend
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020