Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren
Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Korrektheit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen und gegebenenfalls ihre Korrektur beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Eintragungen zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sind, dann haben Sie das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Anhaltspunkte sind gegeben, wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder wenn Angaben zu Ihrer Person auf der Wahlbenachrichtigung unkorrekt sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
Ansprechpartner
Stadtbüro
Beschreibung
Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)
Telefon Festnetz: +49 355 612-2070(Stadtbüro)
E-Mail: stadtbuero@cottbus.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Personaldokument, ggf. Wahlbenachrichtigung
Voraussetzungen
Die Wahlberechtigung muss gegeben sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Absatz 3 BbgKWahlG, § 19 BbgKWahlV
Verfahrensablauf
Persönliche Vorstellung in der Wahlbehörde.
Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahlberechtigte Personen nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Fristen
An den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten
Bearbeitungsdauer
umgehend
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020