Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

    Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 23

    15569 Woltersdorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (1. Di. im Monat bis 19:00 Uhr) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03362 586932

    Telefon Festnetz: 03362 586942

    Fax: 03362 586975

    E-Mail: meldestelle@gemeinde-woltersdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 23

    15569 Woltersdorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (1. Di. im Monat bis 19:00 Uhr) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03362 5869-49

    Telefon Festnetz: 03362 5869-0

    E-Mail: wahlen@gemeinde-woltersdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

    Formulare

    formlos

    Voraussetzungen

    Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

    Verfahrensablauf

    Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

    Fristen

    Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English