Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

    Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Abteilung Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 56

    16775 Gransee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
      Linien:
      • Bus: 854
      • Bus: 833
      • Bus: 836
      • Bus: 835
      • Bus: 845
      • Bus: 837
      • Bus: 841

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.

    Kontakt

    Fax: 03306 751-102

    Telefon Festnetz: 03306 751-103(Christian Rupnow, Abteilungsleiter)

    E-Mail: info@gransee.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Barscheck, SEPA-Lastschrift, Girocard, Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00

    BIC: BEVODEBB

    Bankinstitut: Berliner Volksbank

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

    Formulare

    formlos

    Voraussetzungen

    Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

    Verfahrensablauf

    Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

    Fristen

    Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English