Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

    Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Fachdienst Gesamtverwaltung, Wahlen und Kommunales

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 1

    16259 Bad Freienwalde (Oder)

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Zugang / Fahrstuhl ist über die Zufahrt in der Amtsstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Stichwörter

    Amtsblatt, Briefwahl, Internetauftritt, Senioren, Sitzungsdienst, Wahlen, Wahlunterlagen

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2022 (von: Wenck, Alexandra)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Wenck, Alexandra)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

    Formulare

    formlos

    Voraussetzungen

    Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

    Verfahrensablauf

    Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

    Fristen

    Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.04.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)