Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis sichert die ordnungsgemäße Teilnahme der Wahlberechtigten an der Wahl.
Beschreibung
Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amtswegen eingetragen werden. Wenn Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung z. B. durch Zuzug erwerben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. Wohnungslose sowie Personen, die im Wahlgebiet ihren Lebensmittelpunkt besitzen, aber nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind, können bis zum 15. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
zuständige Stelle
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
Ansprechpartner
Stadt Nauen - Büro der Stadtverordnetenversammlung/ Wahlleitung
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Rathaus ist über den Fahrstuhl am Nebeneingang in der Schützenstraße möglich.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Fahrstuhl ist über den Nebeneingang in der Schützenstraße erreichbar und ermöglicht einen barrierefreien Zugang zum 1. Obergeschoss des Rathauses (Gebäude: Rathausplatz 1).
Lieferanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Fahrstuhl ist über den Nebeneingang in der Schützenstraße erreichbar und ermöglicht einen barrierefreien Zugang zum 1. Obergeschoss des Rathauses (Gebäude: Rathausplatz 1).
Postanschrift
Postfach 1129
14631 Nauen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag     nach Terminvereinbarung Dienstag     13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag     9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag     nach Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Amtsblatt, Büro der STVV, Wahlbehörde, Wahlleiter, Wahlleiterin
erforderliche Unterlagen
Mustervordrucke der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung:
- Anlage 1a: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BbgKWahlG
- Anlage 1b: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 BbgKWahlV
Formulare
Die Formulare Anlage 1a und Anlage 1b müssen im Original vorliegen (Schriftformerfordernis).
Voraussetzungen
Das Wahlrecht ist gegeben, d. h.:
- Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger),
- das 16. Lebensjahr ist vollendet,
- ständiger Wohnsitz im Wahlgebiet oder wer sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhält,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 23 und 24 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und §§ 13 bis 15 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
Verfahrensablauf
Die Eintragung von Personen mit ständigem Wohnsitz im Wahlgebiet erfolgt von Amts wegen.
Wohnungslose sowie Personen, die im Wahlgebiet ihren Lebensmittelpunkt besitzen, aber nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Fristen
Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sind bis zum 15. Tag vor der Wahl bei der Wahlbehörde zu stellen.
Bearbeitungsdauer
umgehend
Weitere Informationen
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiter
- Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder im Internet abrufbar, z. B. unter
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020