Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis sichert die ordnungsgemäße Teilnahme der Wahlberechtigten an der Wahl.

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amtswegen eingetragen werden. Wenn Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung z. B. durch Zuzug erwerben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. Wohnungslose sowie Personen, die im Wahlgebiet ihren Lebensmittelpunkt besitzen, aber nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind, können bis zum 15. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Abteilung Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 56

    16775 Gransee

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Bushaltestelle Kirchplatz Gransee

    Bus: 854

    Bus: 845

    Bus: 837

    Bus: 836

    Bus: 833

    Bus: 841

    Bus: 835

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr. geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03306 751-103(Christian Rupnow, Abteilungsleiter)

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Barscheck, Bargeldzahlung, Girocard, SEPA-Lastschrift, Überweisung

    Bankverbindung

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00

    BIC: BEVODEBB

    Bankinstitut: Berliner Volksbank

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2023 (von: Mauck, Janine)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Mauck, Janine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Mustervordrucke der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung:

    • Anlage 1a: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BbgKWahlG
    • Anlage 1b: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 BbgKWahlV

    Formulare

    Die Formulare Anlage 1a und Anlage 1b müssen im Original vorliegen (Schriftformerfordernis).

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht ist gegeben, d. h.:

    • deutsche Staatsbürgerschaft,
    • das16. Lebensjahr ist vollendet,
    • ständiger Wohnsitz im Wahlgebiet oder wer sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhält,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 23 und 24 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz,

    §§ 13 bis 15 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung von Personen mit ständigem Wohnsitz im Wahlgebiet erfolgt von Amts wegen.

    Wohnungslose sowie Personen, die im Wahlgebiet ihren Lebensmittelpunkt besitzen, aber nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Fristen

    Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.

    Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sind bis zum 15. Tag vor der Wahl bei der Wahlbehörde zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend

    Weitere Informationen

    •  Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiter
    •  Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder im Internet abrufbar, z. B. unter

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 22.12.2022 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)