Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis sichert die ordnungsgemäße Teilnahme der Wahlberechtigten an der Wahl.

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amtswegen eingetragen werden. Wenn Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung z. B. durch Zuzug erwerben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. Wohnungslose sowie Personen, die im Wahlgebiet ihren Lebensmittelpunkt besitzen, aber nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind, können bis zum 15. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schönefeld - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Grade-Allee 11

    12529 Schönefeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 536720-105

    Fax: 030 536720-198

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gemeinde-schoenefeld.de

    Kontaktperson

    • Frau Capello (Einwohnermeldeamt)

      Telefon Festnetz: 030 536720-105

    • Herr Dierker (Einwohnermeldeamt)

      Telefon Festnetz: 030 536720-105

    • Herr Gebhard (Einwohnermeldeamt)

      Telefon Festnetz: 030 536720-105

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE02 1203 0000 0000 4019 68

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE18 1207 0000 0330 4300 00

    BIC: DEUTDEBB160

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE35 1605 0000 3665 0211 53

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mustervordrucke der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung:

    • Anlage 1a: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BbgKWahlG
    • Anlage 1b: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 BbgKWahlV

    Formulare

    Die Formulare Anlage 1a und Anlage 1b müssen im Original vorliegen (Schriftformerfordernis).

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht ist gegeben, d. h.:

    • deutsche Staatsbürgerschaft,
    • das16. Lebensjahr ist vollendet,
    • ständiger Wohnsitz im Wahlgebiet oder wer sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhält,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 23 und 24 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz,

    §§ 13 bis 15 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung von Personen mit ständigem Wohnsitz im Wahlgebiet erfolgt von Amts wegen.

    Wohnungslose sowie Personen, die im Wahlgebiet ihren Lebensmittelpunkt besitzen, aber nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Fristen

    Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.

    Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sind bis zum 15. Tag vor der Wahl bei der Wahlbehörde zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend

    Weitere Informationen

    •  Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiter
    •  Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder im Internet abrufbar, z. B. unter

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de