Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

    Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Wahlberechtigte, die nach dem 42. Tag vor der Wahl zugezogen sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis der Wahlberechtigten Personen geführt. Das Wählerverzeichnis stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl dar. Es sichert, dass nur die Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme nur einmal abgeben. Es wird am 42. Tag vor der Wahl erstellt, indem alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz im Einwohnermelderegister im Wahlgebiet registriert sind, von Amts wegen eingetragen werden. Haben Sie nach dem 42. Tag vor der Wahl die Wahlberechtigung durch Zuzug in das Wahlgebiet erworben, werden Sie ebenfalls von Amts wegen eingetragen. Über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

    Erfolgt jedoch nur ein Umzug innerhalb der Gemeinde, dann verbleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirkes.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 4

    03172 Guben

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 51  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug befindet sich im Servicecenter. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03561 68710

    Fax: 03561 68714000

    E-Mail: info@guben.de

    Kontaktperson

    • Frau Wunsch (Service-Center Leitung)

      Telefon Festnetz: 03561 6871-1083

      E-Mail: wunsch.a@guben.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Guben

    Empfänger: Stadt Guben

    IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69

    BIC: WELADED1CBN

    Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße

    Stichwörter

    Bürgerservice, Burkundung, Pass, Personalausweis, Einwohnermedeamt, Elternbeiträge, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Pass, Passbehörde, Servicebüro

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

    • noch keinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben,
    • Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus dem Wahlgebiet weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und wieder ins Wahlgebiet zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 23 und 24 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und §§ 13 bis 15 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung

    Verfahrensablauf

    Neu hinzugezogene Bürgerinnen und Bürger oder sog. Rückkehrer werden bei Zuzug von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Über die Eintragung informiert die Wahlbenachrichtigung.

    Fristen

    Die Eintragung erfolgt bis zum 2. Tag vor der Wahl.

    Bearbeitungsdauer

    Umgehend

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 15.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English