Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:

    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 4

    03172 Guben

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 51
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug befindet sich im Servicecenter. 

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten) Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 14:00 Uhr Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)

    Bankverbindung

    Stadt Guben

    Empfänger: Stadt Guben

    IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69

    BIC: WELADED1CBN

    Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße

    Stichwörter

    Bürgerservice, Burkundung, Pass, Personalausweis, Einwohnermedeamt, Elternbeiträge, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Pass, Passbehörde, Servicebüro

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2023 (von: Jüngel, Ronny)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Jüngel, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweise, Reisepass
    • Vordruck „Bescheinigung der Wählbarkeit“ Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

    Formulare

    Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)

    Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter

    Voraussetzungen

    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Bewerber füllt das Formular „Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit“ aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.

    Fristen

    Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    sofort bis wenige Tage

    Weitere Informationen

    Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 15.12.2022 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Landrat, Mandat, Kreisvorstand, Rat des Kreises, Wahlperiode, Bewerber, Kommunalparlament, Kommunalwahl, Abgeordnete, Kreistag, Wahlen, Parlament, Bürgerschaft, Wahlkandidat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)