Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:

    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Amt Meyenburg - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Freyensteiner Straße 42

    16945 Meyenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 033968 82542

    Telefon Festnetz: 033968 82518

    E-Mail: meldeamt@amtmeyenburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Amt Meyenburg

    Empfänger: Amt Meyenburg

    IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweise, Reisepass
    • Vordruck "Bescheinigung der Wählbarkeit" Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

    Formulare

    Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)

    Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter

    Voraussetzungen

    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Bewerber füllt das Formular "Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit" aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.

    Fristen

    Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    sofort bis wenige Tage

    Weitere Informationen

    Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Stichwörter

    Wahlen, Kommunalparlament, Parlament, Kommunalwahl, Wahlkandidat, Kreistag, Bürgerschaft, Mandat, Abgeordnete, Bewerber, Kreisvorstand, Wahlperiode, Landrat, Rat des Kreises

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English