Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
zuständige Stelle
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
Ansprechpartner
Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 14 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Verkehrs Management Elbe Elster
Linie:- Bus: 560 Bad Liebenwerda - Tröbitz - Doberlug-Kirchhain - Finsterwalde
- Haltestelle: Deutsche Bahn
Linie:- Regionalbahn: RB 43
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Fax: 035326 98139
E-Mail: wahlen@elsterland.de
Kontaktperson
Frau Thomas (Fachbereichsleiterin)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweise, Reisepass
- Vordruck „Bescheinigung der Wählbarkeit“ Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
Formulare
Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)
Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter
Voraussetzungen
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgisches KommunalwahlgesetzHier: § 11 BbgKWahlG
Verfahrensablauf
Der Bewerber füllt das Formular „Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit“ aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.
Fristen
Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr
Bearbeitungsdauer
sofort bis wenige Tage
Weitere Informationen
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020
Stichwörter
Landrat, Mandat, Kreisvorstand, Rat des Kreises, Wahlperiode, Bewerber, Kommunalparlament, Kommunalwahl, Abgeordnete, Kreistag, Wahlen, Parlament, Bürgerschaft, Wahlkandidat