Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:

    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    zuständige Stelle

    kreisfreie Stadt;

    amtsfreie Gemeinde;

    Amt;

    Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Wahlbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Grünauer Straße 49

    15732 Eichwalde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes! Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt können hier gebucht werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 67502300

    E-Mail: Wahlbehoerde@eichwalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweise, Reisepass
    • Vordruck "Bescheinigung der Wählbarkeit" Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

    Formulare

    Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)

    Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter

    Voraussetzungen

    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Bewerber füllt das Formular "Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit" aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.

    Fristen

    Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    sofort bis wenige Tage

    Weitere Informationen

    Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Stichwörter

    Wahlen, Kommunalparlament, Parlament, Kommunalwahl, Wahlkandidat, Kreistag, Bürgerschaft, Mandat, Abgeordnete, Bewerber, Kreisvorstand, Wahlperiode, Landrat, Rat des Kreises

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English