Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
zuständige Stelle
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
Hinweise für Eberswalde: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wahlbehörde der Stadt Eberswalde
Wahlbehörde der Stadt Eberswalde
Zuständigkeit
Hinweise für Eberswalde: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
wahlbehoerde@eberswalde.de
Telefon: 03334 64-0
wahlbehoerde@eberswalde.de
Telefon: 03334 64-0
Ansprechpartner
15 Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bürgeramt
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
Landkreis Barnim - Statistik und Wahlen
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweise, Reisepass
- Vordruck „Bescheinigung der Wählbarkeit“ Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
Formulare
Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)
Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter
Voraussetzungen
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgisches KommunalwahlgesetzHier: § 11 BbgKWahlG
Verfahrensablauf
Der Bewerber füllt das Formular „Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit“ aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.
Fristen
Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr
Bearbeitungsdauer
sofort bis wenige Tage
Weitere Informationen
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 24.04.2020
Stichwörter
Landrat, Mandat, Kreisvorstand, Rat des Kreises, Wahlperiode, Bewerber, Kommunalparlament, Kommunalwahl, Abgeordnete, Kreistag, Wahlen, Parlament, Bürgerschaft, Wahlkandidat