Wohnsitz Anmeldung

    Wohnsitz Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

    Beschreibung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 35

    17337 Uckerland

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 11:30 Uhr Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr Fr. 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039745 86122

    E-Mail: meldestelle@uckerland.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, SEPA-Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Uckerland

    Empfänger: Gemeinde Uckerland

    IBAN: DE63 1203 0000 1020 5535 56

    Gemeinde Uckerland

    Empfänger: Gemeinde Uckerland

    IBAN: DE71 1705 6060 3424 0084 00

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

    • Personaldokumente aller betroffenen Personen
    • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

    o          des nicht verheirateten Partners

    o          von volljährigen Kindern

    Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):

    Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 08.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Stichwörter

    Anmeldung, Umzug, Nebenwohnsitz, ummelden, Anmeldebescheinigung, Meldewesen, Wohnung, Hauptwohnsitz, Einwohnerwesen, Zweitwohnsitz, Wohnsitz ummelden, Anmeldebestätigung, Wohnsitzummeldung, Wohnsitz, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Ummeldung, Ummeldebestätigung, Meldeschein, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Ummeldebescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de