Wohnsitz Anmeldung

    Wohnsitz Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

    Beschreibung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

    Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde

    Jede Person, die in Michendorf eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde

    Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde

    Gemeinde Michendorf
    Bürgerservice
    Poststraße 1
    14552 Michendorf

    Telefon: 033205 598 40
    Telefon: 033205 598 41
    Telefon: 033205 598 42
    Telefax: 033205 598 50

    Zuständigkeit

    Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde

    Gemeinde Michendorf
    Bürgerservice
    Poststraße 1
    14552 Michendorf

    Ansprechpartner

    Bürgerservice / Meldewesen / Gewerbe

    Adresse

    Postanschrift

    Poststr. 1

    14552 Michendorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033205 598-41

    Telefon Festnetz: 033205 598-42

    Telefon Festnetz: 033205 598-41

    Telefon Festnetz: 033205 598-42

    Telefon Festnetz: 033205 598-40

    Telefon Festnetz: 033205 598-40

    Fax: 033205 598-50

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Abmelden, Anmelden, Auskunft, Auskunftssperre, Ausweis, Beglaubigung, Führerscheinanträge, Führerscheinumtausch, Führungszeugnis, Gaststättengewerbe, Gewerbe, Gewerbezentralregister, ID, Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass, Steuerindentifikationsnummer, Verlust, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

    • Personaldokumente aller betroffenen Personen
    • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

    o          des nicht verheirateten Partners

    o          von volljährigen Kindern

    Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde

    • Personalausweis und/oder Reisepass
    • alle Dokumente (z.B. Kinderausweise, Personalausweise und Pässe) mitziehender Familienangehöriger und Geburtsurkunde der Kinder
    • bei ausländischen Personen, den Pass und die Meldebescheinigung des letzten Wohnortes wenn dieser in Deutschland war
    • Wohnungsgeberbescheinigung (Formular hier)

    Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):

    Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

    Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde

    Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person, die Anmeldung für alle Angehörigen vornehmen.

    Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift der Einziehenden erforderlich.

    Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die für die ordnungsgemäße Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.

    Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde

    Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 08.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Stichwörter

    Ummeldebescheinigung, Anmeldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Wohnung, Meldeschein, Wohnsitz, Umzug, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Meldewesen, Zweitwohnsitz, Hauptwohnsitz, Einwohnerwesen, Nebenwohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Ummeldung, Ummeldebestätigung, ummelden, Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de