Wohnsitz Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Beschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde
Jede Person, die in Michendorf eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde
Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Poststraße 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 40
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefax: 033205 598 50
Zuständigkeit
Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Poststraße 1
14552 Michendorf
Ansprechpartner
Bürgerservice / Meldewesen / Gewerbe
Adresse
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033205 598-41
Telefon Festnetz: 033205 598-42
Telefon Festnetz: 033205 598-41
Telefon Festnetz: 033205 598-42
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Fax: 033205 598-50
Kontaktperson
Herrn Lorsch
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Fax: 033205 598-50
E-Mail: gewerbe@michendorf.de
Frau Nagler
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-42
Telefon Festnetz: 033205 598-42
E-Mail: v.nagler@michendorf.de
E-Mail: gewerbe@michendorf.de
Frau Keuchel
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Telefon Festnetz: 033205 598-41
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-41
E-Mail: post@michendorf.de
Internet
Stichwörter
Abmelden, Anmelden, Auskunft, Auskunftssperre, Ausweis, Beglaubigung, Führerscheinanträge, Führerscheinumtausch, Führungszeugnis, Gaststättengewerbe, Gewerbe, Gewerbezentralregister, ID, Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass, Steuerindentifikationsnummer, Verlust, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:
- Personaldokumente aller betroffenen Personen
- Vollmacht(en) bei Mitanmeldung
o des nicht verheirateten Partners
o von volljährigen Kindern
Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde
- Personalausweis und/oder Reisepass
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweise, Personalausweise und Pässe) mitziehender Familienangehöriger und Geburtsurkunde der Kinder
- bei ausländischen Personen, den Pass und die Meldebescheinigung des letzten Wohnortes wenn dieser in Deutschland war
- Wohnungsgeberbescheinigung (Formular hier)
Voraussetzungen
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):
Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde
Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person, die Anmeldung für alle Angehörigen vornehmen.
Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift der Einziehenden erforderlich.
Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die für die ordnungsgemäße Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
keine
Hinweise für Michendorf: Anmelden bei der Meldebehörde
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 08.04.2020
Stichwörter
Ummeldebescheinigung, Anmeldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Wohnung, Meldeschein, Wohnsitz, Umzug, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Meldewesen, Zweitwohnsitz, Hauptwohnsitz, Einwohnerwesen, Nebenwohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Ummeldung, Ummeldebestätigung, ummelden, Anmeldung