Wohnsitz Anmeldung

    Wohnsitz Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

    Beschreibung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 07

    15558 Rüdersdorf bei Berlin

    Hausanschrift

    Hans-Striegelski-Straße 5

    15562 Rüdersdorf bei Berlin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: im Innenhof des Rathauses
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: öffentlicher Parkplatz Schulstraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rüdersdorf, Rathaus
      Linie:
      • Straßenbahn: Tram 88

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefreier Zugang über Hinterhof

    Kontakt

    Fax: 033638 2602

    Telefon Festnetz: 033638 850

    E-Mail: einwohnermeldeamt@ruedersdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

    • Personaldokumente aller betroffenen Personen
    • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

    o          des nicht verheirateten Partners

    o          von volljährigen Kindern

    Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):

    Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 08.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Stichwörter

    Ummeldebescheinigung, Anmeldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Wohnung, Meldeschein, Wohnsitz, Umzug, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Meldewesen, Zweitwohnsitz, Hauptwohnsitz, Einwohnerwesen, Nebenwohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Ummeldung, Ummeldebestätigung, ummelden, Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de