Wohnsitz Anmeldung

    Wohnsitz Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

    Hinweise für Eberswalde: Wohnsitz Anmeldung

    Eine Wohnung gilt dann als bezogen, wenn sie zur tatsächlichen Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens genutzt wird.

    Beschreibung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

    Hinweise für Eberswalde: Wohnsitz Anmeldung

    Eine Wohnung gilt dann als bezogen, wenn sie zur tatsächlichen Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    15.1 Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Hausanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-0

    Fax: 03334 64-159

    E-Mail: buergeramt@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollmacht An- und Ummeldung
    Einverständniserklärung
    Datenweitergabe bei Um- und Abmeldung
    Wohnungsgeberbestätigung

    Stichwörter

    Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

    • Personaldokumente aller betroffenen Personen
    • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

    o          des nicht verheirateten Partners

    o          von volljährigen Kindern

    Hinweise für Eberswalde: Wohnsitz Anmeldung

    zusätzlich:

    ggf. Heiratsurkunde

    ggf. Geburtsurkunde

    ggf. Vollmacht An- und Ummeldung

    ggf. Einverständniserklärung bei Ummeldung eines Minderjährigen

    ggf. Datenweitergabe bei Ab- und Ummeldung

    Unter Umständen können weitere Unterlagen nötig sein. Ausländische Dokumente müssen von einem/einer in Deutschland anerkannten Dolmetscher/in übersetzt worden sein. 

    Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):

    Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23 am 08.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Stichwörter

    Ummeldebescheinigung, Anmeldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Wohnung, Meldeschein, Wohnsitz, Umzug, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Meldewesen, Zweitwohnsitz, Hauptwohnsitz, Einwohnerwesen, Nebenwohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Ummeldung, Ummeldebestätigung, ummelden, Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de