Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

    ID: L100041_117726395

    Beschreibung

    Formular bitte Vorausfüllen und an zuständiges Personal übermitteln

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der mitverwaltenden Gemeinden oder der kreisfreien Städte.

    Ordnungsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    03130 Spremberg/Grodk

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Aufstellen von Geldspielgeräten

    Die Bearbeitungszeit beträgt nach Eingang aller für die Erlaubnis notwendigen Nachweise/Unterlagen bis zu 3 Monate.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 01.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Spielgeräte, PTB, Glücksspiel, Geldspielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, 33c GewO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English