Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der mitverwaltenden Gemeinden oder der kreisfreien Städte.
Ordnungsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Gemeinde Schönefeld - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sternkicker (Gewerbeangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 030 536720-119
E-Mail: gewerbe@gemeinde-schoenefeld.de
Frau Ruback (Gewerbeangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 030 536720-118
Frau Matz (Gewerbeangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 030 536720-118
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
IBAN: DE35 1605 0000 3665 0211 53
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
IBAN: DE18 1207 0000 0330 4300 00
BIC: DEUTDEBB160
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
IBAN: DE02 1203 0000 0000 4019 68
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Stichwörter
Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister
Gemeinde Schönefeld - Kommunaler Ordnungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Ziesemer (Leitung)
Telefon Festnetz: 030 536720-140
E-Mail: kod@gemeinde-schoenefeld.de
Frau Hardt (Gefahrenabwehr)
Telefon Festnetz: 030 536720-160
E-Mail: kod@gemeinde-schoenefeld.de
Frau Lemke (Gefahrenabwehr)
Telefon Festnetz: 030 536720-160
E-Mail: kod@gemeinde-schoenefeld.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Aufstellgenehmigung von Spielgeräten
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 01.03.2021
Stichwörter
33c GewO, Geldspielgeräte, Spielgeräte, PTB, Glücksspiel, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit