Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Hinweise für Potsdam: Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (IES:Potsdam)

    Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung der zuständigen Behörde.

    Der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

    Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit muss auf einem Formblatt erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Gewerbeämter der Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der mitverwaltenden Gemeinden oder der kreisfreien Städte.

    Ordnungsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3214 Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    In der Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten wird das Gewerberegister der Landeshauptstadt Potsdam geführt.

    Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

    • die Bearbeitung und Bescheinigung von Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
    • die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Gewerbeordnung, Brandenburgisches Gaststättengesetz, Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz, Sonn- und Feiertagsgesetz, Jugendschutzgesetz, Handwerksordnung, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Preisangabenverordnung, Makler- und Bauträgerverordnung, Bewachungsverordnung, Versteigererverordnung, Spielverordnung, Brandenburgisches Spielhallengesetz Finanzanlagenvermittlungsverordnung
    • die Erteilung von Erlaubnissen entsprechend der Gewerbeordnung für: Makler, Darlehensvermittler, Bauträger- und Baubetreuer, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Versteigerungsgewerbe, Bewachungsgewerbe, Pfandleihgewerbe, Reisegewerbe, Spielhallen, Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, Geeignetheiten zum Aufstellen von Geldspielgeräten, Schaustellung von Personen
    • die Erteilung von Gestattungen für den Verkauf von Waren
    • Bescheinigungen eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Gagev)
    • die Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerberegister
    • die Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft aus Gewerbezentralregister - nur für juristische Personen
    • Bearbeiten von Gewerbeuntersagungs- und Erlaubniswiderrufsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 104

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten nach persönlicher Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0331 2891701

    Telefon Festnetz: 0331 2891690

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Merkblatt nach § 33c GewO - Aufstellung von Geldspielautomaten
    Aufstellerlaubnis (Spielgeräte / Geldspielautomaten) - Antrag

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Hinweise für Potsdam: Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (IES:Potsdam)

    Antrag einer natürlichen Person:

    • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
    • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart "O"
      -> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 05/P zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
    • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
    • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
    • Bescheinigung in Steuersachen d. zuständigen Finanzamtes und d. kommunalen Steueramtes
    • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer die nachweist, dass der Antragsteller über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugend-schutz unterrichtet worden ist
    • Vorlage eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll 

    Antrag einer juristischen Person:

    • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O")
      -> Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 05/P zu beantragen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
    • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
    • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte (§ 26 InsO)
    • Bescheinigung in Steuersachen d. zuständigen Finanzamtes und d. kommunalen Steueramtes
    • Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem entsprechendem Register. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist der Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
    • Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung (Vorgesellschaften)
    • Vorlage eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll 

    Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich

    • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart "O"
      -> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-10 05/P zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
    • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
    • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
    • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer die nachweist, dass der Antragsteller über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugend-schutz unterrichtet worden ist.
    • Bescheinigung in Steuersachen d. zuständigen Finanzamtes und d. kommunalen Steueramtes

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (IES:Potsdam)

    • 150,00 Euro bis 1.159,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 01.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Glücksspiel, Geldspielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Spielgeräte, PTB, 33c GewO

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de