Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?

    Beschreibung

    Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Hinweise für Schwielowsee: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch). Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung.

    Dazu zählen insbesondere: das Aufstellen von Containern und Baugerüsten, das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Werbeanlagen, Plakatierung, Fahrradständer, Verkaufseinrichtungen.

    Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Potsdam-Mittelmark zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schwielowsee - Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Potsdamer Platz 9

    14548 Schwielowsee

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Linie:
      • Bus: 607

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag gemäß Sondernutzungssatzung

    Stichwörter

    Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsrecht

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 22 Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gutshof 1-7

    14542 Werder (Havel)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werder, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: RE 1
    • Haltestelle: Werder, Post
      Linien:
      • Bus: 641
      • Bus: 607
      • Bus: 631
    • Haltestelle: Werder, Am Gutshof
      Linien:
      • Bus: 580
      • Bus: 630

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach telefonischer Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung Freitag nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03327 739-260

    Telefon Festnetz: 033841 91-0

    E-Mail: fb2@potsdam-mittelmark.de

    Internet

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Verkehrsbehörde, Verkehrssicherung

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwielowsee: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    • § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
    • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Schwielowsee
    • (Sondernutzungssatzung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwielowsee: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    • Antragstellung zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung
    • bei notwendiger Verlängerung der Erlaubnis unverzügliche Meldung an die Behörde
    • verkehrsrechtliche Maßnahmen sind bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Potsdam-Mittelmark zu beantragen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwielowsee: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Schwielowsee: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    • Mindestgebühr 10,00 Euro
    • je nach Art und Umfang individuell gemäß Sondernutzungssatzung

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Anpflanzung, Plakate, Plakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English