Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung - Plakatierung

    Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum sind grundsätzlich genehmigungspflichtig

    Hinweise für Michendorf: privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder anderen Pflanzen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist in der Gemeinde Michendorf genehmigungspflichtig

    Beschreibung

    Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung - Plakatierung

    Die Gemeinde Michendorf hat für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine Sondernutzungserlaubnis erlassen. Sofern ausreichende Gründe für das Anbringen von Plakaten der Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland vorliegen, muss eine Genehmigung beantragt werden.

    Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch (laufen, fahren) hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl die Fahrbahn sowie z.B. auch die Fuß- oder Radwege und Seiten,- Rand,- und Sicherheitsstreifen sowie die Grünstreifen.

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    • Werbung aus Anlass von Wahlen
    • Plakatierung zu besonderen Anlässen (z.B. Veranstaltung
    • Eine Gebührenbefreiung liegt gemäß § 15 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Gemeinde Michendorf vor:
    • durch Behörden öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie z.B. Verbände zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe
    • Sondernutzungen die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zweckn im Sinne des Steuerrechts bzw. religiösen oder politischen Zwecken dienen
    • durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf, ihre Gremien und ihre Gemeindeverwaltung
    • durch Träger kultureller Veranstaltungen, soweit diese Veranstaltungen unentgeltlich durchgeführt werden (Nachweise sind beizufügen)
    • Eine Gebührenbefreiung schließt die Notwendigkeit einer Erlaubnis nach § 7 nicht aus

    • Tariftabelle zur Satzung über Sondernutzung an oeffentlichen Strassen der Gemeinde Michendorf

    Hinweise für Michendorf: privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Die Gemeinde Michendorf hat eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen.

    Diese soll die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gemeindegebiet sicherstellen.

    Demnach ist es untersagt, auf Verkehrsflächen und weiteren öffentlichen Grundstücken unbefugt Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen einzubringen.

    In begründeten Fällen kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen und das Anpflanzen auf öffentlichen Verkehrsflächen genehmigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    öffentliche Ordnung / Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Muth-Platz 1

    14552 Michendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033205 598-52

    Telefon Festnetz: 033205 598-51

    Telefon Festnetz: 033205 598-52

    Telefon Festnetz: 033205 598-51

    Fax: 033205 598-50

    E-Mail: ordnungsamt@michendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Plakatierung Sondernutzung
    Antrag Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
    Tariftabelle
    Tariftabelle

    Stichwörter

    Container, Feier, Fundbüro, Fundsache, Lagerfeuer, Musik, Nachtruhe, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Plakate, Plakatierung, private Anpflanzung, SEPA-Mandat, Sondernutzung, Tontraeger, Tonträger, Veranstaltung

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 22 Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gutshof 1-7

    14542 Werder (Havel)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werder, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: RE 1
    • Haltestelle: Werder, Post
      Linien:
      • Bus: 631
      • Bus: 607
      • Bus: 641
    • Haltestelle: Werder, Am Gutshof
      Linien:
      • Bus: 630
      • Bus: 580

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach telefonischer Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung Freitag nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033841 91-0

    Fax: 03327 739-260

    E-Mail: fb2@potsdam-mittelmark.de

    Internet

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Verkehrsbehörde, Verkehrssicherung

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Michendorf: privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Formular "Antrag zur Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen" inkl. Lageplan, Lageskizze (mit eingetragenem Standort der geplanten Pflanzungen) und/ oder Fotodokumentation

    Formulare

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung - Plakatierung

    • Formular "Antrag auf Genehmigung Plakatierung"; Schriftform ist erforderlich

    Hinweise für Michendorf: privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Formular "Antrag zur Genehmigung von privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen"; Schriftform ist erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung - Plakatierung

    Genehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt

    Hinweise für Michendorf: privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    • Die Bepflanzung darf nicht in den Straßenkörper eingreifen.
    • Die Bäume sind durch die Anpflanzenden auf eigene Kosten zu pflegen und so zu beschneiden, dass die Fahrbahn dauerhaft freigehalten wird. Das Lichtraumprofil auf Gehwegen muss dauerhaft auf 2,5 m, auf Radwegen 2,8 m und auf der Fahrbahn auf 4,5 m Höhe freigehalten werden.
    • Der Abstand der Bepflanzung zur Fahrbahn muss mindestens 0,5 m betragen, damit die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt wird. Die Flucht einer bestehenden Baumreihe ist für die Pflanzungen aufzunehmen.
    • Um an Kreuzungen eine ausreichende Einsicht sicherzustellen, muss der Abstand der Bäume zum jeweiligen Kreuzungsschnittpunkt mindestens 5 m betragen
    • Der Bereich um Straßenlaternen ist auf Grund möglicher Wartungsarbeiten beidseitig auf einer Länge von 1 m von Pflanzen freizuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Michendorf: privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    • § 3 Abs. 3 b), § 5 Abs. 3 sowie § 15 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Michendorf
    • § 14 Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
    • § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung - Plakatierung

    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    §§ 9, 9a und 18 Brandenburgisches Straßengestzt (BbgStrG)

    Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Gemeinde Michendorf

    Gebührentabelle Sondernutzungssatzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung - Plakatierung

    • Die Bürgerinnen und Bürger, Parteien, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Vereine stellen einen Antrag auf Sondernutzung mit Angaben über die Örtlichkeit, Anlass, Dauer,- Anzahl und Größe der Plakatierung zur Sondernutzung
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft die Verwaltung die örtlichen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Voraussetzungen
    • Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten Sondernutzung

    Hinweis: Jegliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum sind ohne Zustimmung des zuständigen Straßenbaulastträgers unzulässig und können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

    Hinweise für Michendorf: privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    • Die Bürger stellen einen Antrag auf Genehmigung zur privaten Anpflanzung auf öffentlicher Verkehrsfläche.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft ein Mitarbeiter der Verwaltung die Gegebenheiten vor Ort und ob die geplante Pflanzung für den Standort geeignet ist.
    • Weiterhin wird geprüft, welche gesetzlichen Grundlagen betroffen sind.
    • Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten privaten Anpflanzung.
    • Mit der Genehmigung zur privaten Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder anderen Pflanzen kann die Pflanzung durch und auf Kosten der Antragsteller erfolgen.
    • Vor dem Pflanzen ist sicherzustellen, dass Beschädigungen der ggf. im Pflanzenbereich befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ausgeschlossen werden.
    • Die Pflanzungen sind durch den Antragsteller dauerhaft auf eigene Kosten zu pflegen.
    • Ein gemeinsamer Abnahmetermin ist mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung zu vereinbaren.
    • Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung - Plakatierung

    • Je nach Arbeitsaufkommen variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 6 Wochen.

    Hinweise für Michendorf: privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufkommen variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 12 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung - Plakatierung

    Einzelfallabhängig - die Berechnung erfolgt lt. Satzung gem.§§ 14, 15 i.V. m. der Gebührentariftabelle. Die Angaben der Anzahl der anbringenen Plakate sowie die Angaben zur Örtlichkeit und das verwendende Formular sind erforderlich.

    Tariftabelle zur Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Strassen der Gemeinde Michendorf

    Hinweise für Michendorf: privaten Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Plakate, Plakatierung, Anpflanzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de